BMW Boxer 2-Ventiler Vergaser und Vergaser-Tuning

TÜV Eintragung von Vergasern, Sportluftfiltern oder Trichtern

Grundsätzlich sind Änderungen an diesen Teilen eintragungspflichtig. Gutachten oder eine ABE gibt es dafür keine, die Eintragung muss per Einzelabnahme erfolgen. In der Regel ist dafür eine Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich. Bis einer Ez von 1988 hat man dafür ganz gute Chancen, ab Ez 1989 ist ein Abgasgutachten erforderlich. Das ist theoretisch möglich, aufgrund der hohen Kosten praktisch aber nicht realisierbar.
Die Anforderungen für die Eintragung von Einzelluftfiltern oder Vergaseränderungen ist von der jeweiligen Prüfstelle abhängig und können sowohl vom Aufwand wie auch von den Kosten sehr unterschiedlich sein. Von daher ist es am besten, vorab mal mit dem jeweiligen Prüfingenieur zu sprechen. Klar ist, dafür ist ein fahrbereites Fahrzeug in einem ansonsten zulassungsfähigen Zustand erforderlich.

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